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Hinweisgeber Meldestelle

Hinweisgeber Meldestelle

VARIOmobil Fahrzeubau GmbH in Bohmte | Meldeformular | ISO zertifiziert | Mehr als 40 Jahre Erfahrung in den Bereichen Entwicklung, Konstruktion, Reparatur, Einbau, Nachrüstung und Vertrieb sicherheitsfördernder Komponenten in Reisemobilen und Sonderfahrzeugen.

 
 

Whistleblowing Hinweisgeberschutz

 [HinSchGISO-zertifizierter Hinweisgeberschutz

 

Unser bedienungsfreundlicher digitaler Hinweisgeber-Kanal wahrt – wenn Sie möchten – Ihre Anonymität. Über das Hinweisgebersystem [Link zur VARIOmobil Hintbox] ist trotzdem eine sichere und anonyme Kommunikation zwischen Ihnen als Hinweisgeber:in und geschulten Compliance Beauftragten gesichert.  
 
 

Abläufe verbessern | Vertrauen schaffen 

 
 

Das Ziel | Optimierungspotentiale nutzen für

  • Qualitätsmanagement
  • Prozess-Optimierung
  • Verbesserung der Sicherheit im Fahrzeugbau
  • Zufriedenheit der Mitarbeiter und Kunden.
 
 
Manchmal ist die Macht der Gewohnheit stark. 
 
Daher möchten wir die Qualität im Fahrzeugbau und Verbessrungsmöglichkeiten in allen Prozessen sicherstellen. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber („Whistleblower“) leisten einen sehr wichtigen Beitrag. 
 
Denn: alle betrieblichen Abläufe lassen sich optimieren.  
 
Unser integriertes Triage-System bewertet die eingehenden Meldungen umgehend und priorisiert diese automatisch im Rahmen der EU-Whistleblower-Richtlinie und des Hinweisgeber Schutzgesetzes. Unser Meldeformular ist einfach zu bedienen und koordiniert durch Ersteinschätzung der Behandlungsdringlichkeit. Zusätzlich ist unser Meldesystem eins der sichersten Hinweisgebersysteme am Markt.
 
 

Verbesserter Schutz 

hinweisgebender Personen

Link zum  [HinSchG

 
 
Und wie ist der Umgang mit falschen Meldungen geregelt? 
Müssen Hinweisgeber Repressalien fürchten?
 

keine Angst bei Falschmeldungen

 
Das Wichtigste: Wer eine Whistleblower-Falschmeldung abgibt, bekommt zunächst keine Strafe.
Auch dürfen laut Hinweisgeber-Schutzgesetz keine erhöhten Anforderungen zur Überprüfung durch die hinweisgebende Person verlangt werden.
 
Das bedeutet: die hinweisgebenden Personen bekommen auch dann den Schutz zugesichert, wenn die Meldung falsch ist. Die hinweisgebende Person ging zum Zeitpunkt der Meldung davon aus, dass der Hinweis zutrifft. 
 
Bewusste Falschmeldungen sind strafbar. 
Und auch für die betroffene Person hat eine Falschmeldung weitreichende Folgen. 
 
Anders ist der Fall, wenn ein Hinweisgeber bewusst eine falsche Meldung übermittelt. 
Es besteht kein Schutz mehr, wenn z.B. vorsätzlich oder grob fahrlässig inkorrekte Informationen weiterleitet werden.
 
Das hat zur Folge, dass die hinweisgebende Person sogar zum Ersatz des Schadens verpflichtet werden kann.
Dieses regelt der Paragraph 38 des HinSchG.

 

 

Abdruck honorarfrei | Verwendung des Fotomaterials ausschließlich für journalistische Zwecke mit Quellenangabe: www.vario-mobil.com | Bei Verwendung der Pressetexte oder Fotos gerne Beleg- Link oder Belegexemplar.

 
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